Schweizer Fondsstrukturierung für Initiatoren und Asset Manager

Den Fonds richtig aufsetzen,
bevor das erste Closing klemmt.

Sie schildern die Eckdaten Ihres Vorhabens, ein Schweizer Fondsrechts-Spezialist liefert Ihnen ein schriftliches Strukturierungs-Memo: Vehikelvorschlag, Aufsichtseinordnung, Mandatsumfang, indikative Kostenspanne. Als PDF per E-Mail, binnen 48 Stunden, kostenlos und unverbindlich.

  • L-QIF seit 2024 ohne FINMA-Produktgenehmigung
  • KAG, KKV und Steuerthemen aus einer Hand
  • Memo geschrieben von einem Schweizer Fondsrechts-Spezialisten
  • Erstes Strukturierungs-Memo kostenlos, binnen 48 Stunden
Zürich · Limmat
So arbeiten wir

Ein freier Einstieg. Zwei Festpreis-Leistungen.

Alle Leistungen
Empfohlener EinstiegStrukturierungs-Memo
Kostenlos

Binnen 48 Stunden

Schriftliche Erst-Einschätzung Ihres Vorhabens als PDF per E-Mail. Verfasst von einem Schweizer Fondsrechts-Spezialisten, ohne Verkaufsgespräch im Anschluss.

  • Vehikelvorschlag mit Begründung
  • Aufsichtseinordnung (KAG, KKV, L-QIF)
  • Skopierter Mandatsumfang
  • Indikative Kostenspanne
  • Konkrete nächste Schritte
Beratungsstunde
CHF 750

60 Min mit Spezialist + schriftliche Notiz

Vertiefte fondsrechtliche Frage strukturiert beantwortet: Vehikelwahl, L-QIF-Tauglichkeit, FINMA-Einordnung oder Steuer. Folgeleistung nach dem Memo, wenn Sie tiefer gehen wollen.

Vertragsprüfung
CHF 1'450

Pro Vertragsdokument

Schriftliche Prüfung eines Dokuments Ihrer Fondsstruktur (Fondsreglement, LP-Agreement, Side Letter, Verwalter- oder Depotbankvertrag) mit kommentierter Fassung und Risiko-Einschätzung.

Das Memo ist der freie Einstieg, kein Verkaufsgespräch im Anschluss. Wenn Sie nach dem Memo tiefer einsteigen wollen, sind die Beratungsstunde oder die Vertragsprüfung Festpreis-Folgeleistungen. Wenn nicht, ist die Sache mit dem Memo abgeschlossen.

Worum es im Erstgespräch geht

Die Struktur legt fest, was der Fonds Sie kostet.

Ob ein Vehikel eine FINMA-Genehmigung auslöst, wie es besteuert wird und wann das erste Closing möglich ist, entscheidet sich am Anfang. Eine spätere Korrektur kostet ein Vielfaches und Verzögerung gegenüber den Investoren.

01

Der L-QIF verkürzt den Weg

Seit März 2024 lässt sich der Limited Qualified Investor Fund ohne FINMA-Produktgenehmigung auflegen. Für einen rein qualifizierten Anlegerkreis ist das oft der schnellste Weg zum ersten Closing.

02

Die Aufsichtsfrage zuerst klären

KmGK, SICAV oder vertraglicher Anlagefonds: Jeder Typ löst andere Pflichten unter KAG und KKV aus. Die falsche Einordnung führt mitten im Fundraising in ein Genehmigungsverfahren.

03

Die Dokumentation muss tragen

Gesellschaftsvertrag, LP-Agreement und Side Letters mit dem Ankerinvestor müssen zur gewählten Struktur und zum Verwalter passen. Wir sagen Ihnen, was Ihr Vorhaben tatsächlich braucht.

Der Ablauf

Drei Schritte, ein schriftliches Memo.

01

Eckdaten schildern

Drei strukturierte Fragen zu Volumen, Investorenkreis und Strategie. Plus ein Feld für den Kontext Ihres Vorhabens. Zwei Minuten, ohne juristische Vorkenntnis.

02

Spezialist schreibt das Memo

Ein Schweizer Fondsrechts-Spezialist verfasst eine schriftliche Einschätzung zu Vehikel, Aufsichtsfrage, Mandatsumfang und indikativer Kostenspanne. Ein bis zwei Seiten, fokussiert.

03

Memo binnen 48 Stunden

Sie erhalten das Strukturierungs-Memo als PDF per E-Mail. Kostenlos und unverbindlich. Erst danach entscheiden Sie über die Zusammenarbeit.

FONDSRECHT

Schweizer Fondsstrukturierung. Vom Termsheet bis zum ersten Closing.

Häufige Fragen

Was Initiatoren vorab klären.

01Eignet sich der L-QIF für mein Vorhaben?

Der Limited Qualified Investor Fund steht seit März 2024 zur Verfügung und kann ohne FINMA-Produktgenehmigung aufgelegt werden. Er ist ausschliesslich qualifizierten Anlegern vorbehalten und muss von einem beaufsichtigten Verwalter administriert werden. Ob er zu Ihrem Investorenkreis und Ihrer Strategie passt, klären wir im Erstgespräch.

02Was kostet die Anfrage?

Die Anfrage und das Erstgespräch sind kostenlos und unverbindlich. Für ein Mandat zur Fund-Formation erhalten Sie nach dem Gespräch eine schriftliche Offerte. Es gibt keine Pauschalpakete: Fondsstrukturierung ist Einzelfallarbeit und wird entsprechend kalkuliert.

03Schweiz oder Luxemburg als Domizil?

Beide Standorte haben ihre Berechtigung. Die Wahl hängt von Investorenbasis, Vertriebsstrategie und steuerlichen Themen ab. Wir ordnen die Optionen für Ihren konkreten Fall ein, statt eine Standardantwort zu geben.

04Wer bearbeitet meine Anfrage?

Ihre Angaben gehen direkt an einen in der Schweiz zugelassenen Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf Fund-Formation und FINMA-Aufsichtsrecht. Diese Person verfasst Ihr Strukturierungs-Memo persönlich. Kein Vertrieb dazwischen.

05Was passiert mit meinen Daten?

Ihre Angaben werden in Schweizer und EU-Rechenzentren verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung Ihres Anliegens genutzt. Keine Weitergabe an Dritte.

Lassen Sie Ihre Struktur schriftlich einordnen.

Sie schildern die Eckdaten, ein Schweizer Fondsrechts-Spezialist verfasst Ihre Strukturierungs-Einschätzung. Sie erhalten das Memo binnen 48 Stunden als PDF per E-Mail. Kostenlos und unverbindlich.

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